Selbst in den großen Wirtschaftskanzleien kommt nur eine Minderheit der Partner und Associates aus eigener Initiative mit einem Themenvorschlag auf die PR-Abteilungen zu. Und die Mitglieder in den PR-Abteilungen betreuen neben der Pressearbeit einschließlich der Dealmeldungen noch die immer umfangreicher werdenden Social Media Kanäle. Außerdem müssen sie ständig an Fachverlage berichten, die aus den Informationen die berüchtigten Rankings erstellen.
Und in den kleinen und mittleren Kanzleien denken viele Anwälte, Pressearbeit sei nur etwas für die Großen – nicht wissend, dass Substanz statt Masse in der Zusammenarbeit mit den Medien entscheidet. Kurzum: In der Anwaltschaft werden in Sachen Public Relation große Potenziale verschenkt.
Natürlich ist es für die meisten Anwälte wesentlich einfacher, schnell die eine oder andere (Stellen-)Anzeige in den üblichen Anwaltsgazetten oder Zeitungen zu platzieren. Immerhin behalten die Juristen auf diese Weise die Kontrolle darüber, was in der Anzeige drinsteht. Sie bestimmen Inhalt, Layout, Format und Erscheinungstag. Nachteil der Werbung: Bei einer höchstpersönlichen Dienstleistung, die jeder Anwalt erbringt, ist die bezahlte Anzeige wenig überzeugend, weil die Kanzlei mit der Werbung bekräftigt, etwas verkaufen zu wollen.
Glaubwürdiger ist es da, in der Presse mit Statements zu juristischen Vorgängen zitiert oder interviewt zu werden. Denn die Öffentlichkeit geht davon aus, dass der jeweilige Journalist unabhängig recherchiert hat. Auch liegt es in seinem Ermessen, über den Anwalt und seine Kanzlei zu schreiben oder nicht.